Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und dem Rekursgericht die Entscheidung über den Rekurs der Herma W***** unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen.…
Text Begründung: Grundbücherlich zugeschrieben ist die Liegenschaft EZ***** Grundbuch ***** dem Thomas W*****, der am 8. 3. 1995 verstorben ist. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 14. 2. 1996, GZ 2 A 164/95s-25, wurde Herma W***** als Alleinerbin die Verlassenschaft nach Thom…
Rechtliche Beurteilung Nach der klaren gesetzlichen Anordnung der §§ 684 letzter Satz, 437, 688 ABGB gibt ein Vermächtnis zunächst nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine Sache, die erst übertragen werden muss. Zum sachenrechtlichen Erwerb des Legats bedarf es eines Verfügungsgeschäfts, bei unbeweglichen Sachen ist…