RS0006642 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Der öffentliche Verwalter ist nicht befugt, die von ihm verwaltete Zweigniederlassung eines Unternehmens in ein selbständiges Unternehmen umzuwandeln und die Eintragung dieser Umwandlung in das Handelsregister zu veranlassen. Bezüglicher solcher über den Rahmen der öffentlichen Verwaltung hinausgehenden Handlungen steht dem Eigentümer ein Rekursrecht zu.