JudikaturJustizRS0006479

RS0006479 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 2018

Dem Noterben ist eine Ausfertigung der Einantwortungsurkunde zuzustellen. Auch wenn er dem Abhandlungsverfahren nicht zugezogen wurde, ist er zum Rekurs gegen die Einantwortungsurkunde legitimiert.

Entscheidungen
19