Spruch Der vorläufige Beistand ist zur Bekämpfung der Entscheidung der zweiten Instanz, mit der seine Bestellung aufgehoben wurde, berechtigt Nahen Verwandten, die nicht die Interessen des zu Entmundigenden, sondern eigene verfolgen, steht gegen die Bestellung eines vorläufigen Beistandes kein Rekursrecht…
Text Mit dem angefochtenen Beschluß hob das Rekursgericht infolge Rekurses der Tochter des zu Entmundigenden den Beschluß des Erstgerichtes auf, womit der bisherige selbstgewählte Vertreter des zu Entmundigenden, das ist der nunmehrige Revisionsrekurswerber, zum vorläufigen Beistand des zu Entmundigenden…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Da der Rekurswerber das Rechtsmittel nicht als selbstgewählter Vertreter des zu Entmundigenden, sondern ausdrücklich in seiner Eigenschaft als vorläufiger Beistand erhebt und sogar darauf verweist, daß er die erhaltene Prozeßvollmacht inzwischen gekundigt habe, ist die Zulässigk…