Text Begründung: Der Vater der Kinder, die sich in der Obsorge der Mutter befinden, war auf Grund eines Vergleiches vom 6. 8. 1999 verpflichtet, zum Kindesunterhalt des mj. Philipp monatlich S 7.200 (EUR 523,24), des mj. Thomas monatlich S 7.200 (EUR 523,24) und der mj. Kristina monatlich S 6.…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Kinder ist mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage - der gegenteilige Ausspruch des Rekursgerichtes ist nicht bindend - unzulässig. Der Revisionsrekurs des Vaters ist hingegen berechtigt. Es empfiehlt sich, zunächst auf den Revisionsrekurs des Vaters einzugehen. Der …