Spruch Unmundige haben im Außerstreitverfahren kein Antrags- oder Rekursrecht Entscheidung vom 15. Dezember 1965, 6 Ob 319/65 I. Instanz: Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz…
Text Mit Beschluß des Pflegschaftsgerichtes vom 21. September 1965, 14 P ..., wurde auf Grund des Antrages des ehelichen Vaters die Minderjährige in seine Pflege und Erziehung gegeben. Die Minderjährige bekämpfte diesen Beschluß mit Rekurs, den das Rekursgericht als unzulässig zurückwies. Nach der Scheid…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Wie der Oberste Gerichtshof wiederholt entschieden hat (SZ. XXIII 181, JBl. 1954 S. 258, SZ. XXVIII 259, 8 Ob 204/65), lassen sich allerdings die Grundsätze über die Prozeßfähigkeit aus dem Gebiet des Prozeßrechtes nicht ohne weiteres auf das Gebiet des Verfahrens außer Streitsa…