JudikaturJustizRS0006211

RS0006211 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Januar 1985

Macht ein Sondervermögensverwalter in einem Enthebungsantrag Befreiungsumstände iSd § 257 ABGB - geltend, berührt die Antragsabweisung ausschließlich rechtlich geschützte Interessen des Sachwalters selbst.