JudikaturJustizRS0006184

RS0006184 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. März 1977

Der zum Kurator nach § 119 Abs 2 ZPO Bestellte hat das Recht, seine Bestellung zum Kurator zu bekämpfen. In bezug auf die Sachentscheidung ist sein Rechtsmittel als solches des Kuranden anzusehen.