BundesrechtBundesgesetzeZivilprozessordnung§ 119

§ 119Löschen der Daten in der Ediktsdatei

In Kraft seit 01. Januar 2005
Up-to-date

(1) Das Edikt über die Bestellung eines Kurators ist zu löschen, sobald der Kurator rechtskräftig seines Amtes enthoben wurde oder die Kuratel sonst erloschen ist.

(2) Die Mitteilung nach § 115 ist zu löschen, wenn seit ihrer Aufnahme ein Monat vergangen ist und das Gericht keine längere Bekanntmachungsdauer bestimmt hat.

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