§ 119 Löschen der Daten in der Ediktsdatei
In Kraft seit 01. Januar 2005
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ZPO
Gliederung
Erster Theil. Allgemeine Bestimmungen.
Zweiter Abschnitt. Verfahren.
Zweiter Titel. Zustellungen.
§ 119 Löschen der Daten in der Ediktsdatei
(1) Das Edikt über die Bestellung eines Kurators ist zu löschen, sobald der Kurator rechtskräftig seines Amtes enthoben wurde oder die Kuratel sonst erloschen ist.
(2) Die Mitteilung nach § 115 ist zu löschen, wenn seit ihrer Aufnahme ein Monat vergangen ist und das Gericht keine längere Bekanntmachungsdauer bestimmt hat.
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