Spruch 1) Dem Revisionsrekurs der gefährdeten Partei wird nicht Folge gegeben. Die gefährdete Partei ist schuldig, ihrer Gegnerin binnen 14 Tagen die mit 4.243,80 S bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin 385,80 S Umsatzsteuer) zu ersetzen. 2) Der Rekurs der Gegnerin der gefährdeten Partei…
Text Begründung: Der Klägerin und gefährdeten Partei steht als Erbin nach Alois N*** jun. ein Besitznachfolgerecht hinsichtlich je eines Hälfteanteiles der im Eigentum der Beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei stehenden Liegenschaften EZ 178 und 179, beide Grundbuch Graz Stadt-Weinitzen, samt de…
Rechtliche Beurteilung Das Gericht zweiter Instanz sprach aus, daß der Wert des Beschwerdegegenstandes 300.000,-- S übersteigt. Ein Rechtskraftvorbehalt wurde nicht verfügt. Aus diesem Grund ist der von der Beklagten gegen den aufhebenden Teil der Entscheidung zweiter Instanz erhobene Rekurs gemäß §§ 402 Abs.2 und 78 EO i…