RS0006059 – OGH Rechtssatz
RS0006059 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine vor dem Anschlag liegende Aushändigung des Bewilligungsbeschlusses an einen Abwesenheits- oder Prozesskurator ist rechtsunwirksam. Wird das Edikt an der Gerichtstafel erst nach Zustellung angeschlagen, so gilt die Zustellung als im Zeitpunkt des Anschlages wirksam vollzogen.