JudikaturJustizRS0006059

RS0006059 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 1979

Eine vor dem Anschlag liegende Aushändigung des Bewilligungsbeschlusses an einen Abwesenheits- oder Prozesskurator ist rechtsunwirksam. Wird das Edikt an der Gerichtstafel erst nach Zustellung angeschlagen, so gilt die Zustellung als im Zeitpunkt des Anschlages wirksam vollzogen.