Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der erstgerichtliche Beschluss ON 154 und der Beschluss des Rekursgerichtes, der in seinem Ausspruch über die teilweise Bestätigung und teilweise Abänderung des erstgerichtlichen Beschlusses ON 166 als unangefochten unberührt bleibt, werden im Übrigen aufgeh…
Text Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist ehelicher Vater des am 15. 11. 1987 geborenen Paul und der am 14. 4. 1990 geborenen Lea. Er ist seit 15. 11. 1997 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 4.750 S für Paul und von 4.000 S für Lea verpflichtet. Am 3. 2. 1999 begehrte der Vater Herabsetzu…
Rechtliche Beurteilung Ungeachtet der zutreffenden Ausführungen des Rekursgerichtes, wonach die Wohnanschrift der Eltern des Vaters nicht die Voraussetzungen einer Abgabestelle im Sinn des § 4 ZustG erfülle und eine wirksame Zustellung an den Vater erst mit Erhalt des zuzustellenden Schriftstückes erfolgen könne, hat das…