Spruch Über den Antrag der ehelichen Mutter auf Ersatz der Auslagen, die durch ihre Unterhaltsleistungen als subsidiär Unterhaltspflichtige nicht gedeckt werden konnten, aus dem Stammvermögen des Kindes ist im Außerstreitverfahren zu entscheiden. Entscheidung vom 19. Dezember 1963, 5 Ob 367/63. I. Instan…
Text Die Mutter und Vormunderin der Mj. beantragte im Juli 1963, ihr aus dem Stammvermögen der Mj. von rund 65.000 S einen Betrag von 20.696 S 05 g auszufolgen, weil sie diesen Betrag für Anschaffungen an Kleider, Wäsche, Schuhe u. dgl. sowie als Taschengeld für die Mj. in den Jahren 1961 bis 1963 aus ih…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rekurs ist trotz des Umstandes, daß er sich gegen keine endgültige Entscheidung des Rekursgerichtes richtet (s. GlUNF. 3031), als zulässig anzusehen, weil in dem angefochtenen Beschluß eine der Auffassung des Erstgerichtes entgegenstehende Rechtsansicht über den Umfang der Un…