Spruch Die Nichtigkeitsgrunde im Verfahren außer Streitsachen sind bloß relative; ihr Einfluß auf die Erledigung der Sache ist im Einzelfall genau abzuwägen. Insbesondere muß die Verletzung der örtlichen Zuständigkeitsvorschriften nicht Nichtigkeit zur Folge haben OGH 15. 3. 1972, 1 Ob 48/72 (LGZ Wien 43 …
Text Die Ehe des Dr Norbert und der Charlotte U, der Eltern der drei Pflegebefohlenen, die alle österreichische Staatsbürger sind, wurde mit Urteil des LGZ Wien rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Vaters geschieden, weil dieser im Jänner 1962 gegen den Willen der Mutter die eheliche und häusliche…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rekurs ist zulässig, da gegen aufhebende Beschlüsse des Gerichtes zweiter Instanz im außerstreitigen Verfahren, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt, ein Rechtsmittel zulässig ist (JBl 1971, 138 ua) und auch die Bestimmung des § 14 Abs 1 AußStrG der Bekämpfung einer Ent…