Spruch Die im § 396 EO. festgesetzte Vollzugsfrist von einem Monat bezieht sich nur auf die Vollziehung der einstweiligen Verfügung im Sicherungsverfahren, nicht aber auf die daran anschließende Exekution. Der Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung hindert nicht deren exekutive Durchsetzung. Entsc…
Text Das Erstgericht erließ am 25. November 1953 eine einstweilige Verfügung, mit der der Verpflichteten untersagt wurde, Holz aus dem zum Gutsbestand der Liegenschaften EZ. 2 und 75 Gb.O. gehörigen Wald zu schlagen. Der Beschluß wurde dem Vertreter der Verpflichteten, Dr. Franz B. am 28. November 1953, …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Rechtsmittelwerberin beruft sich zu Unrecht darauf, daß ihr die einstweilige Verfügung vom 25. November 1953 entgegen der Vorschrift des § 395 Abs. 1 EO. nicht zu eigenen Handen zugestellt worden sei und daß daher nach § 396 EO. die Verfügung nicht mehr vollzogen werden könne…