JudikaturJustizRS0005810

RS0005810 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. November 1981

Die einem Rechtsanwalt erteilte Prozeßvollmacht ermächtigt kraft Gesetzes zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozeßhandlungen. Dazu gehören auf Grund ausdrücklicher Anordnung auch die durch den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung veranlaßten Prozeßhandlungen, somit auch die Zustellung einer solchen Verfügung.