RS0005676 – OGH Rechtssatz
RS0005676 – OGH Rechtssatz
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Weist das Rekursgericht den Rekurs gegen die Abweisung der EV zu Unrecht als verspätet zurück, sind die Kosten des Rekurses dagegen als weitere Kosten des Rekursverfahrens zweiter Instanz zu erklären.