JudikaturJustizRS0005676

RS0005676 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Mai 1981

Weist das Rekursgericht den Rekurs gegen die Abweisung der EV zu Unrecht als verspätet zurück, sind die Kosten des Rekurses dagegen als weitere Kosten des Rekursverfahrens zweiter Instanz zu erklären.