Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: „Die einstweilige Verfügung vom 7. Juni 2017, GZ 1 C 9/17x 7, abgeändert mit Beschluss vom 1. September 2017, GZ 1 C 9/17x 26, wird dahin ergänzt, dass sie in An…
Text Begründung: Aufgrund eines mit der Ehescheidungsklage verbundenen Sicherungsantrags der Klägerin vom 24. Mai 2017 erließ das Erstgericht am 7. Juni 2017, GZ 1 C 9/17x 7, eine einstweilige Verfügung nach §§ 382b, 382e EO , mit der es dem Beklagten die Rückkehr in die Ehewohnung und deren unmittelbar…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; er ist auch teilweise berechtigt. Die Revisionsrekurswerberin weist auf das Fortbestehen von Gefährdungssituation und Sicherungsinteresse sowie darauf hin, dass sie einen Verlängerungsantrag vor Ablauf der einstweiligen Verfügung und …