Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Der Verpflichtete hat die Kosten seines Rekurses selbst zu tragen. Die Kosten des Revisionsrekurses der betreibenden Partei werden mit 16.958,70 S (dari…
Text Begründung: Die betreibende Partei beantragte beim Gerichtshof erster Instanz als Titelgericht, ihr auf Grund eines Urteils, gegen das der Verpflichtete Berufung erhoben hatte, zur Sicherung der Forderung von 938.058,23 S sA die Exekution durch Zwangsverwaltung einer dem Verpflichteten gehörenden L…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist berechtigt. Die Rechtsansicht des Rekursgerichtes, daß die Sicherungsexekution durch Zwangsverwaltung einer Liegenschaft nur bewilligt werden darf, wenn der Sicherungszweck durch die Pfandrechtsvormerkung nicht erreicht wird, entspricht zwar dem Schrif…