JudikaturJustizRS0005320

RS0005320 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 1978

Die Vernehmung der gefährdeten Partei allein ist zur Bescheinigung ihres Anspruches zulässig, wenn sich die des Gegners nicht sofort im Sinne des § 274 ZPO ausführen läßt.