Spruch Dem Revisionsrekurs der gefährdeten Partei wird teilweise, jenem ihres Gegners wird zur Gänze Folge gegeben. 1. Die Beschlüsse der Vorinstanzen, die bezüglich des Auftrags zur Entfernung des Betonrohrs als rechtskräftig unberührt bleiben, werden, soweit sie den Antrag der gefährdeten Partei auf Er…
Text Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden klagende Partei genannt) betreibt auf einer Anzahl von Grundstücken, die sie von ihrem Gegner, dem Beklagten (im folgenden Beklagter genannt), in Bestand genommen hat, einen Flugplatz. Dem Beklagten wurde in dem Bestandvertrag das Recht …
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionsrekurse sind entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichtes zulässig, weil seine Entscheidung von der nachstehend bezeichneten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht; der Revisionsrekurs der klagenden Partei ist teilweise, jener der Beklagten ist zur Gänze berechtigt. Zum Rev…