Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei ist schuldig, der Klägerin und gefährdeten Partei die mit 559,15 EUR (darin enthalten 93,19 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Zwischen den Streitteilen, die beide österreichische Staatsangehörige sind, ist ein Ehescheidungsverfahren anhängig. Der Ehe entstammt eine volljährige und selbsterhaltungsfähige Tochter. Die häusliche Gemeinschaft der Streitteile ist seit einem heftigen Streit am 10. 9. 2010 aufgehoben,…
Rechtliche Beurteilung Der ordentliche Revisionsrekurs des Beklagten ist im Hinblick auf die Kritik der Lehre zulässig, jedoch nicht berechtigt. 1. Voraussetzung für die Bewilligung einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO ist die Verletzung der Unterhaltspflicht im Antragszeitpunkt oder doch zumindest …