RS0005079 – OGH Rechtssatz
RS0005079 – OGH Rechtssatz
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Liegt die Voraussetzung des § 520 ABGB vor, kann der Eigentümer (Nacherbe) sein Verlangen nach Sicherheitsleistung mit Klage geltend machen. Aber nur dann, wenn der Eigentümer (Nacherbe) gleichzeitig auch behaupten und bescheinigen kann, daß sein Sicherstellungsanspruch iSd § 381 EO gefährdet ist, kann er zu dessen Sicherung eine einstweilige Verfügung beantragen.