Spruch 1. Der Revisionsrekurs wird in Ansehung der Liegenschaftsanteile EZ ***** Grundbuch I***** (KG *****) zurückgewiesen. 2. Im Übrigen wird ihm dahin Folge gegeben, dass die Beschlüsse der Vorinstanzen insgesamt lauten: „Aufgrund des Urteils des Landesgerichts Linz vom 2. Februar 2005, GZ 30 Cg 302/02v…
Text Begründung: Auf Grund der noch zu Lebzeiten des ursprünglich Beklagten, der am 16. März 2004 verstarb, erhobenen Klage verhielt das Erstgericht mit Urteil vom 2. Februar 2005 dessen Verlassenschaft zur Zahlung von 50.870,98 EUR sA an die klagende und nun betreibende Partei. Dasselbe Gericht bewillig…
Rechtliche Beurteilung Was die vom Bewilligungshindernis des § 13 Abs 3 WEG betroffenen Liegenschaftsanteile betrifft, enthält der Revisionsrekurs keine Ausführungen, warum die daraus vom Rekursgericht abgeleitete Unzulässigkeit der Sicherungsexekution auf diese Anteile nicht gegeben sein solle. Insoweit - die Entscheidun…