Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei hat der klagenden Partei die mit 34.340,40 S (darin 5.723,40 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens sowie die mit 33.860…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte im Vorprozess vom Beklagten, seinem Bruder, gestützt auf sein Eigentumsrecht, die Herausgabe verschiedener Gegenstände. Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 21. 2. 1997, wurde der Beklagte zur Herausgabe (unter anderem von verschiedenen Lustern und…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zulässig und berechtigt. Das Berufungsgericht zitiert richtig die in der jüngeren Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass die Interessenklage nicht schon durch die verfahrensrechtliche Bestimmung des § 368 EO begründet ist. Der Anspruch auf Wertersatz muss vielmehr …