JudikaturJustizRS0004695

RS0004695 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2018

Zur Hereinbringung der Kosten der Veröffentlichung, zu deren Ersatz der Verpflichtete zufolge Urteiles gemäß § 25 UWG gehalten ist, bedarf es außerdem noch eines eigenen im Wege des § 353 EO zu erwirkenden Exekutionstitels.

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