RS0004649 – OGH Rechtssatz
RS0004649 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der eigentliche Inhalt des nachbarrechtlichen Untersagungsanspruches ist, dass der Verpflichtete dafür zu sorgen hat, dass sein Nachbar nicht durch Immissionen beeinträchtigt wird, wobei die Art, wie dies zu geschehen hat, dem Verpflichteten überlassen bleibt. Der Exekutionstitel richtet sich daher auf eine im materiellen Recht vorgezeichnete Verpflichtung auf dauerndes, künftiges, inhaltlich vom Verpflichteten zu bestimmendes Handeln.