JudikaturJustizRS0004649

RS0004649 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2024

Der eigentliche Inhalt des nachbarrechtlichen Untersagungsanspruches ist, dass der Verpflichtete dafür zu sorgen hat, dass sein Nachbar nicht durch Immissionen beeinträchtigt wird, wobei die Art, wie dies zu geschehen hat, dem Verpflichteten überlassen bleibt. Der Exekutionstitel richtet sich daher auf eine im materiellen Recht vorgezeichnete Verpflichtung auf dauerndes, künftiges, inhaltlich vom Verpflichteten zu bestimmendes Handeln.

Entscheidungen
20