JudikaturJustizRS0004611

RS0004611 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 2013

Auf Grund eines noch nicht zugestellten Wechselzahlungsauftrages darf die Exekution zur Sicherstellung nicht bewilligt werden. An dieser Rechtslage hat auch das Konsumentenschutzgesetz nichts geändert.

Entscheidungen
6