Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die mit S 13.138,51 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 1.019,86 Umsatzsteuer und S 1.920,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Erstbeklagte, ihr Bruder, sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer einer Liegenschaft. Mit Anerkenntnisurteil vom 30.November 1979 wurde dem Begehren der Klägerin auf Teilung der gemeinsamen Liegenschaft durch gerichtliche Feilbietung stattgegeben; di…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Wie bereits von den Vorinstanzen ausgeführt wurde, kommt es bei einer Versteigerung nach § 352 EO nicht zu einem Eigentumserwerb auf Grund eines staatlichen Hoheitsaktes, sondern zu einem Kauf im Sinne des Privatrechtes. Der Ersteher erwirbt Eigentum nicht durch de…