Spruch Der nach Durchführung der Räumungsexekution bestellte Verwahrer ist Sequester iS des § 968 ABGB, handelt nicht in Vollziehung der Gesetze (§ 1 AHG) und haftet daher persönlich für den durch Vernachlässigung pflichtgemäßer Obsorge verursachten Schaden OGH 2. 5. 1984, 1 Ob 9/84 (OLG Wien 14 R 233/83;…
Text Die Klägerin war Mieterin einer im Hause Wien 17., A-Gasse 120/1/4, gelegenen Zweizimmerwohnung. Auf Grund des rechtskräftigen Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes Hernals vom 2. 3. 1978, 5 C 11/78-2, wurde der Vermieterin mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hernals vom 10. 4. 1978, 5 C 11/78-4, d…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Im Revisionsrekurs wird - Vrba-Zechner, Kommentar zum Amtshaftungsrecht 107 f., folgend - ausgeführt, die im Zuge eines Exekutionsverfahrens angeordnete Verwahrung erfolge nicht nur im Interesse des Verpflichteten, sondern auch im Interesse des betreibenden Gläubigers; der nach …