Spruch Beiden Revisionsrekursen wird nicht Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird mit der Maßgabe bestätigt, daß in Pkt 1., 3.Absatz und in Pkt 2., 2.Absatz jeweils die Wortfolge "wegen Zuwiderhandelns gegen die Exekutionsbewilligung" entfällt. Die Parteien haben die Kosten ihrer erfolglosen Rech…
Text Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 6.8.1993, 37 Cg 295/93y-7, wurde der verpflichteten Partei geboten, es im geschäftlichen Verkehr zu Werbezwecken zu unterlassen, Werbeständer auf öffentlichem Grund, insbesondere auf dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, a…
Rechtliche Beurteilung Die von beiden Parteien erhobenen Rekurse sind nicht berechtigt. Dem Exekutionsverfahren liegt als Exekutionstitel eine einstweilige Verfügung zugrunde, mit welcher der verpflichteten Partei geboten wurde, Werbeständer unter bestimmten, dort näher bezeichneten Umständen aufzustellen und/oder stehe…