Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben und der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt. Die Revisionsrekursbeantwortung der betreibenden Partei wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, wobei auf dem Anteil des Verpflichteten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot im Grundbuch eingetragen ist. Für die betreibende Partei wurde ein Sachwalter bestellt, zu dessen Wirkungskreis ihre Vertretung in allen zwischen …
Rechtliche Beurteilung Der vom Verpflichteten gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene, inhaltlich nur gegen den abändernden Teil gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs ist gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 1 ZPO zulässig, weil zu der zu entscheidenden, in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausgehenden Frage …