JudikaturJustizRS0004282

RS0004282 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2020

Das Gericht hat die körperliche Teilung nach seinem Ermessen vorzunehmen, wogegen die Parteien im Teilungsverfahren bloß Vorschläge erstatten können, die für das Gericht nicht verbindlich sind (3 Ob 125/59).

Entscheidungen
12