Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts idF des Berichtigungsbeschlusses vom 26. März 2012, GZ 7 E 2667/11t 33, im Umfang der Exekutionsbewilligung wiederhergestellt wird. Die Kosten der betreibenden Partei im …
Text Begründung: Die Betreibende beantragte die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines Urteils eines deutschen Gerichts, dessen Spruch im Punkt 1. lautet: „Wegen einer Forderung der Arrestklägerin [= der Betreibenden] in Höhe von 31.472.619,21 Euro wird der dingliche Arrest in das gesamte gegenwärt…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig , weil zur vorliegenden Konstellation noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung existiert; er ist auch berechtigt . 1. Vorauszuschicken ist, dass das Revisionsrekursverfahren in Exekutionssachen grundsätzlich einseitig ist. Ein Grund für eine ausnahmsweise doch zw…