JudikaturJustizRS0004144

RS0004144 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2016

Gläubiger des Treugebers können auf das Treugut nur im Wege der Exekution auf die Ansprüche des Treugebers gegen den Treuhänder greifen, weil dieses für die Dauer der Treuhand zwar wohl wirtschaftlich nicht aber rechtlich dem Vermögen des Treugebers zuzurechnen ist.

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