Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 3.315,20 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 279,57 S an Umsatzsteuer und 240 S an Barauslagen) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 23. 7. 1980 haben die Kläger als Eigentümer des Hauses *****, der Beklagten die Geschäftsräume im Parterre dieses Hauses zum Betrieb eines Espressos vermietet. § 6 des Vertrags, „Untervermietung oder sonstige Überlassung“, hat folgenden Wortlaut: „Unter Bezugnahm…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Verfehlt sind die Ausführungen der Beklagten darüber, dass die von ihr vorgenommene Verpachtung den Tatbestand des Kündigungsgrundes nach § 19 Abs 2 Z 10 MietG bzw des § 30 Abs 2 Z 4 MRG nicht …