Spruch Als Zubehör einer Liegenschaft widmen kann der Eigentümer der Fahrnisse auch, wenn er nicht Alleineigentümer der Liegenschaft ist Für die Zubehöreigenschaft von Fahrnissen ist der Zeitpunkt der Pfändung maßgebend Entscheidung vom 19. Oktober 1966, 3 Ob 124/66 I. Instanz: Bezirksgericht Linz; II. …
Text Auf Grund des Wechselzahlungsauftrages vom 6. August 1964 wurde der betreibenden Partei zur Sicherung einer Forderung von 102.375 S samt Kosten die Exekution zur Sicherstellung durch Pfändung von Fahrnissen der verpflichteten Partei bewilligt und u. a. die im Pfändungsprotokoll unter den Postzahlen …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gemäß § 252 (1) EO. darf das auf einer Liegenschaft befindliche Zubehör derselben nur mit der Liegenschaft selbst in Exekution gezogen werden. Gemäß § 39 (1) Z. 2 EO. ist die Exekution unter Aufhebung aller bis dahin vollzogenen Exekutionsakte einzustellen, wenn sie auf Sachen g…