RS0003654 – OGH Rechtssatz
RS0003654 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Daß der auf der verpfändeten Maschine angebrachte Zettel im Zeitpunkt der gerichtlichen Pfändung bereits abgefallen war, macht das Pfandrecht unwirksam.
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Daß der auf der verpfändeten Maschine angebrachte Zettel im Zeitpunkt der gerichtlichen Pfändung bereits abgefallen war, macht das Pfandrecht unwirksam.