JudikaturJustizRS0003612

RS0003612 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. April 2023

Der Nachhypothekar, der den Ersatzanspruch nach § 222 Abs 4 EO nicht geltend gemacht hat, kann gegen den Eigentümer der nicht versteigerten Liegenschaft keinen Bereicherungsanspruch erheben.

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