Spruch 1. Der Revision der Klägerin wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin ist schuldig, den Beklagten die mit S 3.735,93 bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin S 622,65 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen. 2. Die Revision der Beklagten und des Nebenintervienienten wird zurückgewiesen. Die Klä…
Text Entscheidungsgründe: Mit Kreditverträgen vom 30.11.1979 und 19.11.1980 räumte die Klägerin dem Sohn der Beklagten, Anton V***** jun., einen Haftungskredit ein. Zur Sicherstellung der Ansprüche aus den Kreditverträgen verpfändeten die Beklagten ihre Liegenschaft EZ ***** KG E*****, Gerichtsbezirk N…
Rechtliche Beurteilung 1) Zur Revision der Klägerin Die Klägerin vertritt die Auffassung, daß der Pfandgläubiger mit der Pfandrechtsklage unabhängig davon den Höchstbetrag fordern könne, ob der Pfandschuldner bereits Zahlungen geleistet hat. Erst ab diesem Zeitpunkt könnten aus dem Grundverhältnis keine neuen Forderunge…