JudikaturJustizRS0003456

RS0003456 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2009

Bei einer Höchstbetragshypothek genießen die nicht länger als 3 Jahre rückständigen Zinsen und die länger als 3 Jahre rückständigen Zinsen den gleichen Rang.

Entscheidungen
5