Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei und der Nebenintervenientin binnen 14 Tagen die mit je S 25.218,52 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin je S 1.965,32 Umsatzsteuer und je S 3.600 Barauslagen) zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 16. Dezember 1980 wurde der im Eigentum der Gertrude P*** stehende Hälfteanteil der Liegenschaft EZ 80, Grundbuch Atzing, der beklagten Partei um das Meistbot von 6,1 Mio S zugeschlagen. Mit Verteilungsbeschluß des Erstgerichtes vom 10. Juni 1981, E 7046/79-41, (erster Recht…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Eine Aktenwidrigkeit liegt nicht vor. Das Berufungsgericht hat zum Schreiben vom 1. Juli 1980 festgestellt, daß dieses nicht den Inhalt der endgültigen Vereinbarung wiedergibt. Die in den einzelnen Kaufverträgen enthaltenen Widmungsformulierungen wurden vom Berufun…