JudikaturJustizRS0003261

RS0003261 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Oktober 2010

Die Widerspruchsklage kann nur auf den im Meistbotsverteilungsverfahren behaupteten Sachverhalt, auf das schon im Widerspruch Vorgebrachte, also auf keinen neuen Rechtsgrund und auf keine Tatsachen, die erst nach dem Schluß der Verteilungstagsatzung eingetreten sind, gestützt werden.

Entscheidungen
7