Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind schuldig, den klagenden Parteien die mit 16.325,10 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (hievon S 1.484,10 USt.) binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ 11 KG Friesach, mit der ein radiziertes Apothekenrecht verbunden ist, stand zu je zwei Neunteln im Eigentum der Beklagten und zu je einem Sechstel im Eigentum der Kläger. Die Miteigentümer stellten zu 2 Nc 16/85 des Bezirksgerichtes St.Veit an der Glan den A…
Rechtliche Beurteilung Der gegen das Urteil des Berufungsgerichtes erhoienen Revision der Beklagten kommt Berechtigung nicht zu. Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung SZ 52/61 klargestellt, daß das Verhältnis zwischen den Parteien und dem Gericht, bei dem ein Betrag erlegt wurde, sowohl beim Gerichtserlag nach §…