RS0003037 – OGH Rechtssatz
RS0003037 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ob der Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren eine Last übernommen hat, muß nach der Grundbuchseintragung beurteilt werden, wenn nach dem Inhalt des Zwangsversteigerungsaktes nicht von einer ausdrücklichen Übernahme ausgegangen werden kann (hier: Zwangsversteigerungsakt bereits skartiert).