RS0002899 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Wurde dem Ersteher keine einstweilige Verwaltung eingeräumt, konnte er einem Dritten, mit dem er einen Kaufvertrag abschloß, keinen Besitz übertragen.
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Wurde dem Ersteher keine einstweilige Verwaltung eingeräumt, konnte er einem Dritten, mit dem er einen Kaufvertrag abschloß, keinen Besitz übertragen.