JudikaturJustizRS0002859

RS0002859 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Mai 1979

Ein Auftrag an die verpflichtete Partei, die zur Zwangsverwaltung notwendigen Unterlagen dem Zwangsverwalter zu übergeben bzw zur Einsicht vorzulegen, wird von der Rechtmittelbeschränkung des § 132 EO nicht betroffen.