Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung über die Versteigerungsbedingungen nach Ergänzung des Verfahrens aufgetragen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Kosten des Verfahrens…
Text Begründung: Das Erstgericht bestimmte in dem von der betreibenden Partei zur Hereinbringung der Forderung von S 544.044,52 sA geführten Zwangsversteigerungsverfahren den Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaften und forderte die betreibende Partei zugleich auf, binnen 14 Tagen nach Zustellung…
Rechtliche Beurteilung Der von der betreibenden Partei gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene Revisionsrekurs ist teilweise berechtigt. Wenn nicht dem Versteigerungsantrag ein Entwurf der Versteigerungsbedingungen beigelegt wurde, ist dem betreibenden Gläubiger gemäß § 145 Abs. 1 EO sogleich nach Einlangen der…