JudikaturJustizRS0002832

RS0002832 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 1964

Die Erhebung von Einwendungen gegen den vorläufigen Schätzwert entbindet die betreibende Partei nicht von der Verpflichtung, zur Vermeidung der Rechtsfolge der Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens, rechtzeitig einen Entwurf zu den Versteigerungsbedingungen vorzulegen.