JudikaturJustizRS0002734

RS0002734 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 2010

Obwohl § 1446 erster Satz ABGB nur § 526 ABGB zitiert, hat die Bestimmung auch bei anderen, persönlichen Dienstbarkeiten zu gelten. Das Wohnungsrecht eines Miteigentümers ist daher bei der Meistbotverteilung zu berücksichtigen.

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