JudikaturJustizRS0002713

RS0002713 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 1986

Der dem Judikate 56 zugrunde liegende Gedanke, daß von einer bestätigenden Entscheidung nur dann gesprochen werden könne, wenn die Entscheidung vollständig bestätigt wird, hat auch im Bereich des Grundbuchgesetzes analog Anwendung zu finden.

Entscheidungen
10