RS0002677 – OGH Rechtssatz
RS0002677 – OGH Rechtssatz
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Geltendmachung des Lohnanspruches des Zwangsverwalters für über seine Verwaltertätigkeit hinausgehenden Leistungen nach Aufhebung der Zwangsverwaltung im ordentlichen Rechtsweg gegen alle Miteigentümer, auch wenn Zwangsverwaltung nur über die Anteile eines Miteigentümers verhängt wurde. (Verwaltung der nicht zwangsverwalteten Liegenschaftsanteile der anderen Miteigentümer).